Rehabilitationssport
Regelfall bei Rehasport sind 50 Übungseinheiten bzw. 90 ÜE bei Herzsport und 120 ÜE bei chronischen Erkrankungen.
Mit einer Verordnung kann der Patient bei uns je nach Diagnose in folgenden Gruppen trainieren:
- Wirbelsäulengymnastik
- Knie-Hüft-Gymnastik
- Herz-Kreislauf-Training
- Osteoporosegymnastik
- Wassergymnastik
- Herzsport unter Anwesenheit eines Arztes
- Allgemeiner Rehasport
Da Rehasport gemäß SGB IX §44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 als Gruppentraining definiert ist, kann gerätegestütztes Training nicht verordnet werden, jedoch als Privatleistung vom Patienten als zusätzliches Bewegungsangebot in Anspruch genommen werden.
Funktionstraining
Für Funktionstraining wird ein Übungszeitraum von 12 Monaten, bei schwerer Beeinträchtigung der Beweglichkeit/Mobilität durch chronisch bzw. chronisch progrediente Erkrankungen bis zu 24 Monaten verordnet. Es besteht dabei die Möglichkeit der Dürchführung als Trocken- oder Wassergymnastik. Funktionstraining ist dabei im Wesentlichen organorientiert. Ziel des Funktionstrainings sind der Erhalt und die Verbesserung von Funktionen bzw. das Hinauszögern von Funktionsverlusten einzelner Organsysteme/ Körperteile.
Das Formular (Formblatt 56) muss zur Abrechnung unbedingt enthalten:
Diagnose: Diagnose nach ICD 10, ggf. inclusive Nebendiagnosen
Schädigung der Körperfunktionen/Körperstrukturen: Funktions- und Belastungseinschränkungen
Ziel des Funktionstrainings: z.B. Schmerzverringerung, Beweglichkeitsverbesserung, Kräftigung, etc.
Hier finden Sie Muster der Rehabilitationssportverordnungen:
(klicken zum vergrößern)